- ständige Fazilitäten
- ständige Fazilitäten,geldpolitische Instrumente des Europäischen Systems der Zentralbanken zur kurzfristigen Zuführung (Spitzenrefinanzierungsfazilität) beziehungsweise Abschöpfung (Einlagefazilität) von Zentralbankgeld (Übernachtliquidität). Die Initiative für die Nutzung der ständigen Fazilitäten geht grundsätzlich von den Monetären Finanzinstituten aus. Für die Nutzung gibt es im Normalfall keine mengenmäßigen Höchstgrenzen, allerdings kann die Europäische Zentralbank (EZB) bei Bedarf Beschränkungen einführen oder die Bedingungen für die Inanspruchnahme anpassen. Die vom EZB-Rat nach geldpolitischen Erfordernissen bestimmten Zinssätze der ständigen Fazilitäten bilden in der Regel die Ober- und Untergrenze für den Tagesgeldsatz am (Interbanken-)Geldmarkt und liefern somit Anhaltspunkte für die mittelfristige Orientierung der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank.
Universal-Lexikon. 2012.